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zugleich IBRMV
Meisterschaft (Straße/Kriterium) Patronat:
Continental Reifen, Fahrradprofis.de Reglement 2012 Art. 1 Ziel: Der 4-Länder-Cup gibt dem Radsportnachwuchs in den
Vereinen des |BRMV -Verbandsgebietes ,,Rund um den Bodensee", die
Möglichkeit, an internationalen Rennen zu starten. lm 4-Länder-Cup
werden die von den einzelnen Radsportvereinen in Eigenregie veranstalteten
Rennen koordiniert und zu einem Gesamtcup mit entsprechender Wertung vereint. Art. 2 Kategorien: Der 4-Länder-Cup ist ein Angebot von diversen Einzelrennen
für Schüler und Schülerinnen der Kategorien U -15, U -13, U -11 Kategorien: U -15 (Jahrgang 1998/99 m) (Jahrgang 1997/98 w) U -13 (Jahrgang 2000/01 m) (Jahrgang 1999/00 w) U -11 (Jahrgang 2002/03m) (Jahrgang 2001/02w) Art. 3
Rennkalender Sonntag 22.04.12 CH Märwil Straßenrennen Samstag 28.04.12 D Niederwangen Straßenrennen Dienstag 01.05.12 D Volkertshausen
Kriterium Samstag 05.05.12 A Hardt Kriterium Donnerstag 17.05.12 CH Diessenhofen
Kriterium Sonntag 20.05.12 D Konstanz Kriterium Sonntag 10.06.12 D FN -
Ailingen Straßenrennen Samstag 16.06.12 CH Weinfelden Straßenrennen Samstag 14.07.12 D Wangen Omnium Samstag 28.07.12 D Ulm Omnium August 12? A Rankweil Kriterium Samstag 11.08.12 A Hohenems Kriterium Samstag 08.09.12 D Leutkirch Straßenrennen Samstag Nov.12 ? D Wangen Gesamtsiegerehrung Die Anmeldung zu
den einzelnen Rennen ist direkt an den jeweiligen Veranstalter zu richten. Bei den Rennen in
Märwil und Weinfelden muss Startgeld entrichtet werden (Bitte
Anmeldefrist beachten). Art. 4
Koordination: Als
Koordinationsorgane des 4-Länder-Cups gelten: - das
Koordinationskomitee, - die Vereine mit
ihrem Verantwortlichen für diesen Cup a)
Koordinationskomitee: Das
Koordinationskomitee besteht aus folgenden Personen und konstituiert sich
selbst: Schmid Beppo, Taborweg 5, D-88239 Wangen, 0049 7522 6870 beppo.schmid@t-online.de Metzler Rene,
Strimäderstraße 10, CH-9436 Balgach, 0041
71 7226023 rene.metzler@bluewin.ch Wauch Mario, Hohenems, A-0043
5576 77187
marios-bike@utanet.at Ihnen obliegt es,
die nötigen Koordinationsfragen und Probleme (=Schiedsgericht) zu regeln,
insbesondere jedoch mit den Vereinen zusammen für eine optimale Durchführung des
4-Länder-Cups besorgt zu sein und die Gesamtwertung vorzunehmen. b) Vereine: Die Vereine benennen für den Cup einen Verantwortlichen.
Dieser ist die Kontaktperson zum Koordinationskomitee und für die Weiterleitung
der nötigen Informationen im Verein zuständig. Art. 5
Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind alle Schüler der Jahrgänge 1998 bis 2003 und
Schülerinnen der Jahrgänge 1997 bis 2002. Jüngere Schüler und Schülerinnen
können teilnehmen. Erlaubt sind normale Rennvelos ohne Speziallenker, ohne
jegliche Lenkeraufsätze und Scheibenräder. Art. 6 Übersetzungen: Für alle Rennen des 4-Länder-Cups gelten folgende Übersetzungen:
Schüler U -15 6,10 m Schüler U -13 5,66 m Schüler U -11 5,66 m Die ersten Drei
eines Rennens haben unverzüglich nach dem Zieleinlauf zur Übersetzungskontrolle
zu erscheinen. Art. 7
Versicherung: Die Versicherung
ist Sache des Teilnehmers/ der Teilnehmerin, respektive dessen/deren
gesetzlichen Vertreters. Die Veranstalter des 4-Länder-Cups lehnen jede Haftung
ab. Art. 8
Information: Die
Verantwortlichen der Vereine verpflichten sich, an das Koordinationskomitee zur
Weiterleitung an die anderen Vereinsverantwortlichen, die nötigen
Informationen über die Durchführung einzelner Rennen (Rennbeschrieb) zu geben
und zwar: - genauer Ort/
Zeit - Beginn der
Rennen (nach Möglichkeit Startreihenfolge U -11 dann U -13 dann U -15) genaue
Streckenangaben wie (Länge /Höhendifferenzen) für die einzelnen Kategorien. Richtwerte: U-15
20
- 35 Km U-13 15 - 25 Km U-11
6 - 10 Km und -
Wertungskriterien (Punkte, Zeit, Zieleinlauf....) Aus
organisatorischen Gründen sollten die Ausschreibungen und Ranglisten als Datei
an walter.schmitt@gmx.tm gesendet werden. Art. 9 Anmeldung: Die Anmeldung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen zum
Gesamt 4-Länder-Cup
erfolgt möglichst gesammelt durch die Vereine bis spätestens 08.04.2012 unter
Angabe des Namens, Vornamens, des Jahrgangs und des Geschlechtes an: Schmid Beppo, Taborweg 5, D-88239 Wangen ,Fax
0049 7522 9819586, oder E-Mail beppo.schmid@t-online.de Art. 10
Startnummern: Es werden die
Nummern des jeweiligen Veranstalters verwendet. Art. 11
Startgeld: Das Startgeld
beträgt Sfr.50.00 für CH/FL oder EURO 30,00 für D/A und kann beim Rennen in
Niederwangen oder beim nächsten Rennen direkt bei Beppo Schmid bezahlt werden. Dieses berechtigt
zum Start an allen Rennen gemäß Rennkalender und zur Aufnahme in die Endwertung
des Cups sofern die nötige Anzahl von Rennen gemäß Art.12 absolviert wurde. Art. 12
Rangierung/Jahreswertung: Durch
Einzelstarter belegte Ränge bleiben für die Gesamt- und Leaderwertung vakant. Der Fahrer bzw.
die Fahrerin muss mindestens bei der Hälfte aller Cuprennen rangiert sein. Ergibt das Total
der Rennen eine ungerade Zahl, so ist die Hälfte der Rennen plus ein weiteres
Rennen zu absolvieren. Gemäß dieser Regelung werden dann die besten Resultate
zur Gesamtwertung herangezogen. Klassiert wird nach Rangpunkten. Ränge durch
andere Fahrer werden ausgelassen, das heißt, die 4 – LC -Teilnehmer rücken
nach. Bei Punktegleichheit ist derjenige/diejenige vorzureihen. der aus der für
die Endwertung herangezogenen
Resultate die höhere Anzahl besserer Resultate aufweist. Gibt es dann noch
keine Entscheidung, so zählt das nächst bessere Resultat aus den restlichen
Rennen. Die
Vereinsverantwortlichen sorgen dafür, dass die Rangierung und Rangverkündigung
unmittelbar nach dem Schülerrennen erfolgt und alle Ranglisten an das
Koordinationskomitee weitergeleitet werden ! Alle Teilnehmer die gemäß der Ausschreibung in die Endwertung kommen, erhalten Dank unseren neuen Sponsoren: Continental-Reifen, Fahrradprofis.de, wertvolle Sachpreise. Neu: Ausschreibungen, Ranglisten, Cupwertung im Internet
abrufbar unter: www.ru-wangen.de/4laendercup.html Art. 13
Leadertrikot: Leadertrikots
werden in allen drei Kategorien vergeben. Das Leadertrikot
erhält jeweils der Fahrer bzw. die Fahrerin, der/die den Cup im
Jahresklassement anführt. Die Punkte für die Leader-Trikots werden nach
folgender Regelung
vergeben: Die ersten 8
eines jeden Rennens erhalten entsprechende Punkte gutgeschrieben (Rang 1 - 8: 1 0; 8; 6; 5; 4; 3; 2; 1; ) Bei
Punktegleichheit ist derjenige/diejenige Leadertrikotträger, welcher mehr 1.
resp. 2. Ränge
aufweist. Jeder Leader
verpflichtet sich im Leadertrikot an den Start zu gehen. lm Verhinderungsfall
hat er/sie dem Koordinationskomitee das Trikot gewaschen vorher zu übermitteln. Art. 14 Preise: Es ist erwünscht, dass jeder Organisator nach dem
jeweiligen Rennen an alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen einen Preis (Medaille,
Naturpreis) und Rangliste überreicht. Für die
Gesamtwertung des 4-Länder-Cup erhalten die ersten 3 pro Kategorie Pokale.
Zusätzlich werden für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen Naturalpreise
vergeben. Preisberechtigt
sind nur Fahrer bzw. Fahrerinnen, die das Startgeld einbezahlt haben und die
ordnungsgemäß gewertet werden. Art. 15
Presseinformation: Es ist
erwünscht, jedoch Sache der einzelnen Vereine in der Regionalpresse unter dem
offiziellen Namen des Cups für sich zu werben! Art. 16 SRB I ÖRB
/ BDT / LRV - Bestimmungen: Im übrigen gelten
für die jeweiligen Rennen die Bestimmungen von Swiss - Cycling, resp. des ÖRV,
des LRV und des BDR sinngemäß. Eine Missachtung
dieser und den in Artikel 5 und 6 genannten Vorschriften zieht die
Disqualifikation im entsprechenden Rennen nach sich. Eine Lizenz ist
für den 4-Länder-Cup erforderlich ! Nationale
Jurys/Kampfgerichte verlangen diese. Für
das Koordinationskomitee Beppo
Schmid, Rene Metzler, Mario Wauch
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